Stadt Traunstein

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Gewässerentwicklungsplan (GEP)

für die Gewässer III. Ordnung im Stadtgebiet von Traunstein

Zuständigkeit: Heinrich Vogl, Leitender Ingenieur der Abteilung Stadtentwässerung, Kläranlage und Hochwasserschutz 


Das Gewässernetz der Gewässer III. Ordnung im Stadtgebiet von Traunstein umfasst ca. 56 km Länge. Unter einem Gewässer III. Ordnung versteht man Fließgewässer, die nicht Gewässer I. Ordnung (wie z.B. die Traun) und nicht zu den Gewässern II. Ordnung (wegen ihrer Nutzung von größerer Bedeutung, wie z.B. die Sur und die Götzinger Ache) zählen. 

Es handelt sich bei den Gewässern III. Ordnung  um zahlreiche namentlich bezeichnete Bäche und deren zum Teil namenlose Zuflüsse. Zur Abgrenzung zählen Be- und Entwässerungsgräben im Sinne des Bayerischen Wassergesetztes (BayWG) nicht dazu. Die Unterhaltspflicht obliegt gemäß Art. 43 des BayWG den Gemeinden als eigene Aufgabe.

Zu den wichtigsten Bächen in Traunstein zählen der Grundbach, der Röthelbach, der Rettenbach, der Große und der kleine Haufertsgraben, der Wolkersdorfer Weiher, der Sparzer Graben, und der Prantlgraben.. 

Voraussetzung für eine Förderung der Unterhaltsmaßnahmen in Höhe von 30% durch den Freistaat Bayern, die im Jahr bei ca. 20.000 € liegen, ist die Aufstellung eines Gewässerentwicklungsplanes (GEP). 

Die Stadt Traunstein beauftragte im Oktober 2002 den Landschaftsarchitekten Wolfgang Schuardt zur Aufstellung des GEP. Im Februar 2004 wurde er den Gremien des Stadtrates vorgestellt. Der GEP mit Gesamtkosten von ca. 28.000 € wurde mit 22.400 € gefördert. 


Link zum: Gewässerentwicklungsplan

Die Ziele des GEP sind: 

  • Bestandsaufnahme der Gewässer III. Ordnung
  • Erstellen von Vorgaben für ökologisch orientierte Unterhaltsmaßnahmen
  • Erbringen von Vorschlägen für einen naturnahen Gewässerausbau
  • Herstellung eines vorbeugenden Hochwasserschutzes
  • Erhaltung und Schaffung von Retentionsräumen
  • Fernhaltung von Nährstoffeinträgen und Pflanzenschutzmitteln von Gewässern
  • Erhöhung der Selbstreinigungskraft
  •  Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Bachaue mit beschränkter Entwicklung der Eigendynamik
  • Schaffung der Durchgängigkeit der Gewässer für Lebewesen
  • Verbesserung der Erholungsfunktion der Gewässer

 

Schrittweise soll nun der GEP im Rahmen der Gewässerunterhaltsmaßnahmen in einem mehrjährigen Finanzierungsprogramm der GEP umgesetzt werden. Die Aufstellung und Umsetzung des GEP wird vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein begleitend betreut.

Ansprechpartner für Fragen zum Thema Gewässerentwicklungsplan ist Herr Heinrich Vogl (Tel. 65-267), Leiter der Abteilung Stadtentwässerung, Kläranlage und Hochwasserschutz im Stadtbauamt Traunstein.