Förderprogramm „Solarstrom nutzen“

Höhere Förderung für Speicher und bidirektionales Laden

Bei der Eindämmung des Klimawandels kommt den Städten eine besondere Verantwortung zu, denn hier werden die meisten Treibhausgase produziert. Durch die Gewährung von Zuschüssen sollen mit den Förderprogrammen „Energieeffizient sanieren im Gebäudebestand“ und „Solarstrom nutzen“ zusätzliche Anreize geschaffen werden, Treibhausgase einzusparen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes und Bayerns beizutragen. Die Stadt Traunstein hat dazu für ihre Bürger zwei Faltblätter zu den Förderungsmöglichkeiten herausgebracht, die im Rathaus erhältlich und online unter folgendem Link abrufbar sind: https://www.traunstein.de/klimaschutz-foerderprogramme.

Beim Förderprogramm „Solarstrom nutzen“ wurden inzwischen die Richtlinien weiterentwickelt. So werden die Speicher nun höher und gestaffelt gefördert - mit jeweils 1.500 oder 2.000 Euro. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss von 3000 Euro, wenn die Autobatterie nachweislich als Speicher genutzt wird (bidirektionales Laden). Die Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die in 2023 bereitgestellt werden, gewährt. Anträge können folglich solange gestellt werden, bis die Fördermittel erschöpft sind.

Was wird gefördert? 

Förderberechtigt sind grundsätzlich nur Maßnahmen, die an Objekten im Stadtgebiet von Traunstein durchgeführt werden.

·       Photovoltaik-Anlagen mit und ohne Speicher zur Stromerzeugung, wenn der Wechselrichter für eine spätere Erweiterung auf einen Batteriespeicher geeignet ist;

·       Photovoltaik-Mieterstromprojekte ab drei Wohneinheiten (weitere Voraussetzungen sind den Richtlinien zu entnehmen);

·       Solarstromspeicher in Kombination mit einer neuen Photovoltaik-Anlage (weitere Voraussetzungen sind den Richtlinien zu entnehmen);

·       PV-Anlagen mit installierter Leistung von 3 kWp bis 10 kWp: 500 Euro pauschal von mehr als 10 kWp: 1.000 Euro pauschal;

·       Solarstromspeicher bis 10 kW: 1.500 Euro, darüber 2.000 Euro;

·       Solarstromspeicher bei nachweislicher Nutzung des Elektrofahrzeuges des Fahrzeughalters als Speicher („bidirektionales Laden“): 3.000 Euro;

·       Mieterstromprojekte 1.000 Euro pauschal plus 200 Euro je installierter kW-Anlagenleistung, max. 5.000 Euro je Antragsteller.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische oder natürliche Personen, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Anwesen sind, auf denen die Maßnahme/n durchgeführt wird/werden soll. Pächter oder Mieter benötigen vom Eigentümer die schriftliche Zustimmung zur Maßnahme.

Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss zu den Investitionskosten gewährt. Gefördert werden Materialkosten und Installationsdienstleistungen von Solarstromanlagen und Solarstromspeichern. Es gilt die Richtlinie zur Förderung von Solarstromerzeugung, Solarstromspeicherung und Mieterstrom der Stadt Traunstein (in der derzeit gültigen Fassung).

Das ausgefüllte Online-Antragsformular - abrufbar unter https://www.traunstein.de/kli maschutz-foerderprogramme - ist bei der Stadt Traunstein einzureichen, per E-Mail an klaus.hechfellner@stadt-traunstein.de oder an die Fax-Nummer 0861 65-203. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsdatum gestellt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Rahmen eines Klimabonus-Programms in der Regionalwährung „Chiemgauer“. Weitere Infos dazu unter dem Link www.klimabonus.info.

Außerdem wird den Bürgern empfohlen, die kostenlose Erstberatung der Energieagentur Südostbayern in Anspruch zu nehmen. Dort wird neben der fachlichen Beratung auch über weiterführende, teilweise geförderte Beratungsangebote informiert. Anschrift und Kontaktdaten:

Energieagentur Südostbayern GmbH für die Landkreise Berchtesgadener Land & Traunstein, Maximilianstraße 33, 83278 Traunstein, Telefon: 0861 587039, Fax 0861 5897038; E-Mail: info@energieagentur-suedost.bayern, Homepage: www.energieagentur-suedost.bayern.