Wochenmarkt: Bewerbung um Standplatz für 2025
Wer im Jahr 2025 einen Stand auf dem Traunsteiner Wochenmarkt betreiben möchte, muss sich bis spätestens 30. September 2024 bei der Stadt melden. Es ist eine schriftliche Bewerbung mit Angaben zu Flächenbedarf, Warenangebot und Strombezug notwendig. Sie ist bei der Stadt Traunstein an das Amt für öffentliche Ordnung, Stadtplatz 39, 83278 Traunstein zu richten.
Aufgrund der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie ist die Stadt Traunstein wie alle Städte und Gemeinden verpflichtet, jedes Jahr ein Bewerbungsverfahren um die Standplätze auf dem Wochenmarkt durchzuführen. Wer einen Stand auf dem Wochenmarkt betreiben möchte, muss folgende Punkte beachten:
· Die Vergabe von Standplätzen erfolgt nur mehr für einen bestimmten Zeitraum (Jahreserlaubnis) oder für einzelne Tage (Tageserlaubnis / Saisonbeschicker).
· Die Erlaubnisse sind immer bis 30. September des Jahres für das Folgejahr zu beantragen. Bei der Frist handelt es sich um eine sogenannte Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Bewerbungen könnten nicht mehr berücksichtigt werden.
· Über die Anträge wird bis 31.Oktober des Jahres entschieden. Die Standplätze werden nach marktrechtlichen Kriterien grundsätzlich bis zur Auslastung des Marktgeländes vergeben.
· Das Erlaubnisverfahren gilt für alle Wochenmarktbeschicker, also auch für jene, die derzeit einen Stand auf dem Wochenmarkt betreiben.
· Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes.
· Der zugewiesene Standplatz darf weder vertauscht noch Dritten überlassen werden.
Alle Informationen finden sich auch in der Wochenmarktordnung.