1. Verfahren (Erschließungsgebiete 1 bis 7)

Gewerbegebiet Industriestraße
Gewerbegebiet Kaserne
Gewerbegebiet Wolkersdorf
Kumulationsgebiet Chiemseestraße/Traunstorf
Kumulationsgebiet Haslach
Gewerbegebiet Mühlwiesen/Seiboldsdorf
Kumulationsgebiet Schmidham

Die Stadt Traunstein hat am 12.03.2016 den Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern von Staatsminister Dr. Markus Söder erhalten.

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes

Die Stadt Traunstein führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Fristverlängerung:

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14 - gemäß des genannten Verfahrens wird die Frist zur Abgabe von Angeboten von Netzbetreibern bis zum 22.05.2015 12:00 Uhr verlängert. Näheres entnehmen Sie dem nachfolgenden Dokument:

Die Stadt Traunstein hat vom 16.05.2014 bis 20.06.2014 ein Markterkundungsverfahren nach der Breitbandrichtlinie vom 22.11.2012 durchgeführt. Generell hat die Markterkundung ergeben, dass ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Die Stadt Traunstein hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass 30 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung). Die Stadt hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs sieben Erschließungsgebiete für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung).

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Stadt ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Stadt Traunstein bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen, ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw. ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Stadt bis spätestens 20. Juni 2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Stadt kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Stadt mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Homepage der Stadt Traunstein veröffentlicht.

Die Stadt Traunstein hat eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung und eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass 30 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Des Weiteren haben 32 Unternehmen eine Bedarf von mindestens 30 Mbit/s gemeldet.

Die Stadt Traunstein hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs sieben Erschließungsgebiete für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt.

Die Erschließungsgebiete sowie das Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung sind aus folgenden Karten ersichtlich:

Download der Karten:

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.
Die Stadt Traunstein hat räumlich abgegrenzte Gebiete mit jeweils mindestens fünf Unternehmer (nach dem Umsatzsteuergesetz §2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. In den Erschließungsgebieten 1 - 6 hat sie bereits eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Die Bedarfsermittlung wird jetzt um das Erschließungsgebiet 7 Schmidham erweitert.
Grundsätzlich sollen alle Unternehmen in diesen Gebieten mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Erschließungsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.
Darüber hinaus verspricht sich die Stadt Traunstein mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb der Erschließungsgebiete liegenden Privathaushalte und Unternehmer.
Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Stadt Traunstein den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) in den definierten Erschließungsgebieten glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in den festgelegten Gebieten mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.
Die Stadt Traunstein sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für die definierten Erschließungsgebiete und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.
Die Stadt bittet daher alle betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen baldmöglichst (spätestens zum 30. April 2014) an die Stadt Traunstein zurück.
Der Fragebogen wird allen Unternehmen in den Erschließungsgebieten direkt zugesandt und kann über unten stehenden Link herunter geladen werden. Weiterhin können Sie nachfolgend die Erschließungsgebiete einsehen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Breitbandpate der Stadt Traunstein, Herr Konrad Waritschlager, gern zur Verfügung.

Tel.: 0861/65-280
Fax: 0861/65-204
Email: konrad.waritschlager@stadt-traunstein.de

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!