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Zuständig für die Vergabe der städtischen Sporthallen und der Spothallen des Landkreises an Vereine im außerschulischen Bereich ist die Stadt Traunstein.
Voraussetzung für die Belegung einer Halle ist der Abschluss eines Sportanlagennutzungsvertrages zwischen Stadt Traunstein und dem Nutzer. Der Nutzer hat bei Vertragsabschluss nachzuweisen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch die auch die Freistellungsansprüche gedeckt sind.
Informieren Sie sich hier über die Belegungszeiten der Sporthallen im Stadtgebiet Traunstein.
Sie suchen nach einer freien Hallenzeit? - Informieren Sie sich schnell und einfach im Belegungskalender.
Die städtischen Hallen sowie die Turnhallen des Landkreises werden nur an ortsansässige Vereine vergeben. Auswärtige Sportvereine und Privatpersonen können leider keine Hallenzeiten beantragen.
Sie haben im Belegungskalender eine passende, freie Hallenzeit für Ihr Training oder Turnier gefunden? Stellen Sie eine online-Anfrage. Wir prüfen den Antrag und melden uns.
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Franziska
Birnbacher
Ansprechpartnerin
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0861/65-252 | 0861/65-299 | 325 | franziska.birnbacher@stadt-traunstein.de |