Hinweise zum eGovernment

Zugangseröffnung - Erklärung der Stadt Traunstein zur Digitalen Kommunikation

Nach Art. 16 Satz 1 BayDiG (Gesetz über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerisches Digitalgesetz – BayDiG)) ist jede Behörde verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung elektronischer sowie im Sinne des Artikel 3a Absatz 2 BayVwVfG schriftformersetzender Dokumente zu eröffnen.

Die Stadt Traunstein hat zur Kommunikation mit den verschiedenen Stellen den elektronischen Zugang nach Maßgabe folgender Rahmenbedingungen eröffnet.

Zugänge im Sinne der Zugangseröffnung sind die von der Stadt Traunstein veröffentlichten:
 

·         E-Mail-Adressen

·         Kontaktformulare

·         Online-Formulare

·         Justizpostfächer (eBO - elektronisches Bürgerpostfach)

Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen formfreien (A.) und formgebundenen Schreiben (B.):

A. Formfreie Schreiben

1. E-Mail

E-Mails werden unverschlüsselt übertragen und können daher auf ihrem Übertragungsweg von Dritten eingesehen und manipuliert werden.

Sie sollten deshalb niemals personenbezogene Daten, vertrauliche Dokumente oder Inhalte per E-Mail versenden!

Zudem können wir bei einer E-Mail Ihre Identität nicht feststellen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt.

Wie viele E-Mail-Anbieter setzen auch wir Filter gegen unerwünschte Werbung („SPAM-Filter“) ein, die unter Umständen auch normale E-Mails fälschlicherweise als unerwünschte Werbung einordnen. E-Mails, die Schadsoftware enthalten, werden in jedem Falle automatisch gelöscht.

Aufgrund der Unsicherheiten im E-Mail-Verkehr ist eine sichere und rechtsverbindliche Kommunikation per E-Mail mit dem Landratsamt Traunstein grundsätzlich ausgeschlossen. Jedoch können Sie auch weiterhin allgemeine Anfragen an das zentrale Postfach poststelle@traunstein.bayern richten.

Das Landratsamt Traunstein nimmt aus Sicherheitsgründen folgende Dateiformate entgegen:
 

•          Microsoft Word (*.docx)
•          Microsoft Excel (*.xlsx)
•          Microsoft Powerpoint (*.pptx)
•          Portable Document Format (*.pdf)
•          OpenDocument-Text (*.odt)
•          OpenDocument-Tabellendokument (*.ods)
•          Textdateien im Format ANSI (*.txt)
•          Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
•          Graphics Interchange Format (*.gif)
•          Tag Image File Format (*.tif)
•          Bitmap Pictures (*.bmp)

Die maximale Datenmenge einer E-Mail inklusive Anhänge (attachments) ist dabei auf eine Größe von 10 Megabyte (MB) beschränkt. Für größere Dateien kontaktieren Sie bitte die Empfangsstelle.

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe (sog. Makros) verwendet werden.

Für förmliche Anliegen nutzen Sie bitte stattdessen eine der im Folgenden beschriebenen Alternativen.

 

2. Kontaktformular (ohne Bayern-ID)

Über folgenden Link können Sie das Kontaktformular der Stadt Traunstein nutzen: https://www.traunstein.de/meta/kontakt/ 
Im Unterschied zur E-Mail findet eine sichere, verschlüsselte Übertragung Ihrer Daten statt.

Eine Authentifizierung ist nicht erforderlich.

 

B. Formgebundene Schreiben mit Schriftformersatz

1. Mein Justizpostfach

Mein Justizpostfach (MJP) ist ein digitales Postfach, mit dem Bürgerinnen und Bürger digital, rechtssicher und kostenfrei mit der Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Gerichtsvollzieher) sowie Anwälten, Notaren, Steuerberatern und Behörden kommunizieren können (z.B. Klage einreichen, Antrag auf Prozesskostenbeihilfe stellen oder Unterlagen mit Anwälten und Notaren austauschen). 
Sie können damit verschlüsselte Nachrichten an die Justiz sowie Anwälte, Notare, Steuerberater und Behörden versenden sowie deren Nachrichten empfangen. Mit anderen Bürgerinnen und Bürgern, welche ein MJP nutzen, können Sie hingegen nicht in Kontakt treten. 
Das MJP kann von natürlichen Personen mit einem BundID-Konto genutzt werden. Die BundID ist das zentrale Nutzerkonto des Bundes. 
Das MJP ist eine Webanwendung, welche Sie über einen beliebigen Browser nutzen können.

Für die Konto-Erstellung bzw. Anmeldung wird die BundID, das Nutzerkonto des Bundes, mit Vertrauensniveau „hoch“ genutzt. Konkret bedeutet das, dass Sie zur Identifizierung einen Online-Ausweis wie den Personalausweis mit Onlinefunktion oder den elektronischen Aufenthaltstitel in Kombination mit der AusweisApp2 benötigen. 
Mein Justizpostfach erreichen Sie unter folgendem Link: https://ebo.bund.de/  

 

2. Online-Formulare

Die Stadt Traunstein arbeitet an intelligenten Online-Formularen, die vollständig elektronisch eingereicht werden können. Das Angebot wird laufend und schrittweise erweitert.

Sie finden hierbei bereits die ersten Online-Formulare über unsere Homepage, das Bürgerserviceportal und das BayernPortal.

Das BayernPortal ist hierbei über folgenden Link abrufbar: https://www.bayernportal.de/ 

 

3. „Sicheres Kontaktformular“ (mit Bayern-ID)

In unserem Bürgerserviceportal und im BayernPortal finden Sie das „Sichere Kontaktformular“, mit dem Sie verschlüsselt und – bei Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises bzw. Aufenthaltstitels oder den Softwarezertifikaten  „authega“ oder "elster" – auch schriftformersetzend mit uns in Kontakt treten können.

Somit können Sie auf diesem Wege auch Anträge oder Widersprüche vollständig elektronisch bei uns einreichen, entweder als formlosen Text oder als Datei-Upload.

Das sichere Kontaktformular finden Sie unter folgenden Link: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=13331140473 

Sofern Sie zustimmen, erhalten Sie Antwort im Postfach Ihres Bayern-ID Servicekontos.

 

4. Qualifizierte elektronische Signatur

Um die Schriftform elektronisch zu ersetzen, genügt nach Art. 3a Abs. 2 Sätze 2 und 3 BayVwVfG ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Vertrauensdienstegesetz (VDG) i.V.m. Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.

Es werden nur Signaturen von akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern akzeptiert.

Wir weisen darauf hin, dass eine qualifizierte elektronische Signatur alleine keine Verschlüsselung des Inhalts Ihrer Nachricht bzw. Anlagen bewirkt!

Um ein signiertes Dokument (z.B. eine signierte PDF-Datei) anschließend auf sicherem Wege verschlüsselt an uns zu übermitteln, empfehlen wir Ihnen, die Uploadfunktion eines unserer Kontaktformulare zu verwenden.