Beantragung von Führungszeugnissen

Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Die Auskunft aus dem Zentralregister wird auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt.

Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:

  • Führungszeugnis für private Zwecke
  • Führungszeugnis für eine Behörde
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Europäisches Führungszeugnis

Voraussetzungen

  • Ihre Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass)
  • Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei dem Einwohnermeldeamt der gemeldeten Haupt- und auch der Nebenwohnung gestellt werden.
  • Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.
  • Voraussetzung für den Antrag auf ein Führungszeugnis ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.
  • Beim erweiterten Führungszeugnis, muss die Aufforderung vorgelegt werden, in der die Person oder Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a BZRG vorliegen. (siehe wichtige Hinweise)

Bearbeitungszeit

  • Im Regelfall ein bis zwei Wochen.
  • Europäisches Führungszeugnis bis zu sechs Wochen.

Gebühren

  • Führungszeugnis und erweitertes Führungszeugnis : 13 Euro

Zahlungsarten

  • Barzahlung
  • EC-Karte
  • Überweisung

Wichtige Hinweise

  • Straftaten werden in der Bundesrepublik Deutschland zentral beim Bundesamt für Justiz, Dienststelle Bundeszentralregister, in Bonn erfasst und je nach Schwere der Straftat eine gesetzlich geregelte Zeit gespeichert.
  • Beim Führungszeugnis für private Zwecke, wird das Führungszeugnis direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre private Meldeanschrift gesandt.
  • Beim Führungszeugnis für eine Behörde, wird das Führungszeugnis direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde gesandt. Im Antrag muss der Verwendungszweck angegeben werden.
  • Wenn Sie vor der Übersendung des Führungszeugnisses selbst Einsicht nehmen wollen, dann können Sie dies beim Amtsgericht Traunstein machen, sofern Sie dies bereits bei der Antragstellung mit angegeben haben.
  • Online-Antrag:
    Wenn Sie im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sind, können Sie Ihr Führungszeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Persönliche Antragstellung:

Die Antragstellung setzt eine Identitätsprüfung voraus, dazu müssen Sie grundsätzlich persönlich erscheinen. Daneben kann auch der gesetzliche Vertreter/Sorgeberechtigter (z. B. bei Minderjährigen) einen Antrag stellen. Sie können sich allerdings nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Ihr Wissen ein Führungszeugnis beantragen kann.

Schriftliche Antragstellung per Post:

Eine schriftliche Beantragung eines Führungszeugnisses muss folgendes enthalten:

  • Familienname (gegebenenfalls Geburtsname), Vorname(n)
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeiten
  • Die gemeldete Anschrift in Traunstein
  • Gegebenenfalls die Anschrift der Behörde und der genaue Verwendungszweck
  • Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Antrag
  • Die amtliche (von einer siegelführenden Behörde) oder öffentliche (von einem Notar) Beglaubigung der Unterschrift.

Ihren Antrag leiten wir an das Bundesamt für Justiz in Bonn zur Bearbeitung weiter. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und entweder an Sie oder an die genannte Behörde gesandt.

Erweitertes Führungszeugnis:

Seit 1. Mai 2010 kann ein erweitertes Führungszeugnis erteilt werden, wenn
die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf die Vorschrift des § 30 a BZRG vorgesehen ist oder wenn

dieses Führungszeugnis benötigt wird für
a) die Prüfung der Eignung nach § 72 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung,
Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
c) eine Tätigkeit, die in vergleichbare Weise geeignet ist, Kontakt
zu Minderjährigen aufzunehmen.

Wer einen solchen Antrag stellt, hat eine Aufforderung vorzulegen, in der die Person oder Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.

Europäisches Führungszeugnis:

Seit 27. April 2012 können Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. In dieses Führungszeugnis werden auch die Eintragungen aufgenommen, die im Strafregister des Herkunftslandes gespeichert sind.

Fragen & Antworten

Wie lange ist ein Führungszeugnis gültig?

Das Führungszeugnis zeigt, welche Eintragungen am Tag des Ausdrucks gespeichert waren. Je älter es wird, umso unsicherer ist die Aussagekraft. Die anfordernde Stelle (zum Beispiel eine Behörde oder ein Arbeitgeber) entscheidet darüber, wie alt das Führungszeugnis sein darf, damit es akzeptiert wird.