Bauen, Planen und Wohnen

Die Große Kreisstadt Traunstein ist als Untere Bauaufsichtsbehörde sachlich und örtlich für alle Baugenehmigungsverfahren im Stadtgebiet Traunstein zuständig. Schwerpunkte des öffentlichen Baurechts sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.


Der Zuständigkeitsbereich gliedert sich dabei in drei wesentliche Bereiche:

Bauleitplanung

Baurecht

Für Fragen zu Ihrem Baugenehmigungsverfahren stehen Ihnen die Sachbearbeiter des Baurechtsamtes gerne zur Verfügung. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Glaßl, Bernhard
Fachbereichsleiter
0861/65-264 0861/65-200 212
Wiesensarter , Eva
Sachbearbeiterin
0861/65-233 0861/65-200 216
Appelt, Christiane
Sachbearbeiterin
0861/65-425 0861/65-200 214
Wörndl, Tatjana
Sachbearbeiterin
0861/65-274 0861/65-200 214

Zum Digitalen Bauantrag

Der Bauantrag

Bauantragsformular des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr - Bauantrag und Abgrabungsantrag

Ab 01.07.2023 können neben der papiergebundenen Antragstellung, bauaufsichtlliche Anträge und Anzeigen auch digital eingereicht werden. 

Bürgerauskunft

Rechtliche Grundlage für alle Maßnahmen am Baudenkmal ist das Denkmalschutzgesetz. Die Stadt ist als Untere Denkmalschutzbehörde erster Ansprechpartner für alle Fragen des Denkmalschutzes im Stadtgebiet Traunstein.
Im Benehmen mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege erteilt die Stadt die notwendigen denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisse und legt im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren Auflagen zum Denkmalschutz fest.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Glaßl, Bernhard
Fachbereichsleiter
0861/65-264 0861/65-200 212
Wiesensarter , Eva
Sachbearbeiterin
0861/65-233 0861/65-200 216

Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder sonstigen Räumen in das Grundbuch sind ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.

Hierzu sind einzureichen:

  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Bauzeichnung für Aufteilungsplan in dreifacher Ausfertigung, die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Glaßl, Bernhard
Fachbereichsleiter
0861/65-264 0861/65-200 212
Appelt, Christiane
Sachbearbeiterin
0861/65-425 0861/65-200 214

Zum Thema Bodenrichtwerte wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss des Landkreises Traunstein.

Hier geht es zur Bodenrichtwertkarte des Landkreises Traunstein

  • Werbeanlagen
  • Fliegende Bauten
  • Feuerbeschau
  • Baukontrolle
  • Vollzug Versammlungsstättenverordnung (VStättV), Verkaufsstättenverordnung (VkV), Beherbergungsstättenverordnung (BStättV)

Allgemeine Bauverwaltung

Bei berechtigtem Anlass kann Einsicht in die Bauakte gewährt werden.

Bitte bringen Sie hierfür einen aktuellen Berechtigungsnachweis mit, z.B.:

  • die Vollmacht des Eigentümers,
  • den Grundbuchauszug,
  • den notariellen Kaufvertrag.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ohne Nachweis keine Einsicht in die Bauakte gewährt werden kann.
Gerne fertigen wir, gegen Gebühr, Kopien aus der Bauakte an.

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Huber, Daniela
Sachbearbeiterin
0861/65-248 0861/65-200 213

Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen in Traunstein wird durch die Stadt verfügt.

Auskunft hierzu erteilt

Name Telefon Telefax Zimmer
Appelt, Christiane
Sachbearbeiterin
0861/65-425 0861/65-200 214

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Huber, Daniela
Sachbearbeiterin
0861/65-248 0861/65-200 213

Nach den Bestimmungen des Abmarkungsgesetzes bestellt der Stadtrat auf Lebenszeit die Feldgeschworenen durch Wahl. In Traunstein sind derzeit 7 Feldgeschworene tätig.
Aufgabe der Ehrenamtlichen ist es, bei der Abmarkung der Grundstücke mitzuwirken. Darüber hinaus sollen die Feldgeschworenen auf die Erhaltung der Grenzzeichen hinwirken und ihren Zustand, insbesondere an den Gemeindegrenzen überwachen.

Nähere Informationen rund um das Thema Feldgeschworene erhalten Sie auf der Homepage der Bayerischen Vermessungsverwaltung

Informationen zur nächsten Sitzung des Bauausschusses und deren Tagesordnung erhalten Sie im Amtsblatt der Stadt Traunstein.

In diesem Flyer finden Sie außerdem weiterführende Informationen zum Baurecht: Rund um die Gartengrenze.

Ihre Ansprechpartner im Baurechtsamt

Name Telefon Telefax Zimmer
Glaßl, Bernhard
Fachbereichsleiter
0861/65-264 0861/65-200 212
Wiesensarter , Eva
Sachbearbeiterin
0861/65-233 0861/65-200 216
Appelt, Christiane
Sachbearbeiterin
0861/65-425 0861/65-200 214
Wörndl, Tatjana
Sachbearbeiterin
0861/65-274 0861/65-200 214
Huber, Daniela
Vorzimmer
0861/65-248 0861/65-200 213
Niedl, Anita
Vorzimmer
0861/65-289 0861/65-200 213