Hinweise zum eGovernment

Zugangseröffnung - Erklärung der Stadt Traunstein
Die Stadt Traunstein bietet Möglichkeiten zur sicheren elektronischen Kommunikation an.

Gesetzliche Grundlage für die elektronische Kommunikation bilden Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) und Art. 3 Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) in der jeweils geltenden Fassung.

Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Diesen Zugang eröffnet die Stadt Traunstein unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation.

E-Mail
Für jede Dienststelle/ Einrichtung ist ein elektronisches Postfach vorhanden. Hier erfolgt eine nicht gesicherte und nicht verschlüsselte Übertragung durch das Internet.

Wenn Sie uns elektronisch kontaktieren, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen auch auf diesem Wege antworten dürfen, soweit Vorschriften (z.B. über die förmliche Zustellung) dem nicht entgegenstehen.

Bitte beachten Sie, dass wegen der generellen Unsicherheit im Bereich der E-Mail-Kommunikation eine Übermittlung nicht gewährleistet werden kann.

Auch aus diesem Grund ist die per E-Mail geführte Korrespondenz, insbesondere Auskünfte etc. unverbindlich.

Die Stadt Traunstein nimmt keine sogenannten E-Mail Einschreiben, bei denen eine Lesebestätigung erfolgen muss, entgegen.

Die Stadt Traunstein nimmt ebenfalls keine verschlüsselten E-Mails entgegen.

Signierte E-Mails werden nur im S/MIME-Format angenommen, sie sind jedoch kein Ersatz für die die Schriftform ersetzende qualifizierte Signatur.

Spamfilter
Die Stadt Traunstein verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden.

Sicherer Dialog via Bürgerservice-Portal
Die Große Kreisstadt Traunstein führt und eröffnet einen Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation gemäß Art. 3a Abs. 1, Abs. 2 BayVwVfG; Art. 3 Abs. 1 BayEGovG ausschließlich unter Verwendung des Bürgerservice-Portals:

https://www.buergerserviceportal.de/bayern/traunstein/

Für Antragsverfahren nutzen Sie bitte die verfügbaren Dialoganwendungen und Formulare im Bereich Online Bürgerservice.

https://www.traunstein.de/stadt-buerger/buergerservice/

Schriftformersetzende elektronische Kommunikation
Dokumente, die der Schriftformerfordernis unterliegen, können auch elektronisch übermittelt werden, sofern das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wird. Die qualifizierte Signatur von Dokumenten (Dateien) wird nur in den Formaten PDF-inline oder PKCS#7 entgegengenommen.

Zugelassen sind qualifizierte Signaturzertifikate von akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern.

Unterstützte Dateiformate
Die Stadt Traunstein kann leider nicht alle auf dem Markt verfügbare Dateiformate und Anwendungen unterstützen und nimmt Dateien nur in folgenden Formaten entgegen:

  Word für Windows (*.docx)

  Excel für Windows (*.xlsx)

  Portable Document Format (*.pdf)

  Textdateien im Format ANSI (*.txt)

  Rich Text Format (*.rtf)

  Joint Photographic Expert Group (*.jpg)

  Graphics Interchange Format (*.gif)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zugelassenen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder ausführbarer Codes (sog. Makros) verwendet werden.

Dateien, die den vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht an die Absenderstelle zurückgeschickt.

Maximale Datenmenge
Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von 10 Megabyte (MB) beschränkt. Wollen Sie uns größere Dateien schicken, dann wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Informationstechnik unter der Rufnummer 0861/65-297.