Stadtteilentwicklungskonzept für die Ortsteile Kammer und Rettenbach

Die Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für die Ortsteile Kammer und Rettenbach ist im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) als Maßnahme dargestellt und wurde vom Stadtrat im Jahr 2016 als Impulsprojekt beschlossen. Die dafür erfor­derlichen Mittel wurden für das Jahr 2018 zur Verfügung gestellt, dadurch kam es zu Verzö­gerungen bei der Förderprogrammanmeldung, die eine Ausarbeitung erst im Jahr 2019 er­möglichte.

Mit der Ausarbeitung des Stadtteilentwicklungskonzepts wurde die Bürogemeinschaft Plan­kreis-Heller/Späth aus München beauftragt. Die Inhalte haben sich in der ersten Bearbei­tungsphase schwerpunktmäßig mit den Themen „Schule“ und „Turnhalle“ befasst, in der zweiten Phase mit der Gestaltung des öffentlichen Raums, der Verbesserung der Verkehrssi­cherheit und dem Thema der Nahversorgung.

Die Themen wurden in Lenkungsgruppensitzungen mit den Vertretern des Dorfentwicklungs­vereins und Fachleuten aus den betroffenen Themenbereichen und der Verwaltung disku­tiert. Die Ergebnisse wurden in einer 1. Bürgerwerkstatt am 28. Mai und in einer 2. Bürgerwerkstatt am 22. Oktober vorgestellt und mit den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern er­örtert. Die Arbeitsergebnisse können dem untenstehenden Abschlussbericht entnommen werden, zu dem der Stadtrat am 21.11.2019 folgenden Beschluss gefasst hat:

  1. Der Stadtrat beschließt das Stadtteilentwicklungskonzept für die Ortsteile Kammer und Rettenbach in Form des vorgelegten Abschlussberichts der Bürogemeinschaft Plankreis und Heller/Späth.
  2. Im Jahr 2020 sollen folgende Aufgaben als weitere Vorbereitung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden:
    - Eine Machbarkeitsstudie für den Bau einer „multifunktionalen Turnhalle.
    - Ein „Rahmenplan Öffentlicher Raum“ für die Ortsteile Kammer und Rettenbach
    - Die Durchführung weiterer Lenkungsgruppensitzungen mit fachlicher Begleitung, u. a. zur Vorbereitung eines Dorfladens
    - Gespräche mit Vertretern der Kreisstraßenverwaltung und ggf. Umsetzung erster Ordnungsmaßnahmen (z. B. Ortseingänge, Querungsstellen über die TS1 u.a.).
  3. Die dafür erforderlichen Finanzmittel von zunächst 80.000.- € sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.
  4. Der Stadtrat beschließt den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen und beauftragt die Verwaltung, die formell erforderlichen Schritte einzuleiten. Als Untersuchungsgebiet wird der in der beigefügten Karte vorgeschlagene Umgriff festgelegt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Beginns der Vorbereitenden Untersuchungen werden zunächst die Träger öffentlicher Belange beteiligt und nach Inkrafttreten des Haushalts für das Jahr 2020 wird mit den beschlossenen weiteren Vorbereitungsmaßnahmen begonnen. Nach Vorliegen eines Zwischenstandes sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erfolgt eine weitere Bürger- und Stadtratsbeteiligung.

Abschlussbericht Stadtteilentwicklungskonzept Kammer-Rettenbach