Sicherheit und Ordnung - Verkehr

Name Telefon Telefax Zimmer
Maier, Julia
Ansprechpartnerin
0861/65-262 0861/65-201 U15
Geyermann, Sarah
Sachbearbeiterin
0861/65-292 0861/65-201 U15

Zuständig für

Anträge (telefonisch und/oder schriftlich) werden auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben geprüft und beantwortet.
Stellungnahmen und Bewertungen werden als Teil des Genehmigungsverfahrens bei Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und Bauvorhaben abgegeben.

Verkehrszeichen (Verkehrsschilder und Markierungen) werden nach umfangreicher Abwägung in Ansprache mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger amtlich angeordnet.

Baustellen im Stadtgebiet werden koordiniert. Die Absicherung erfolgt nach den Vorgaben der Verkehrsbehörde.
Anträge für die Nutzung von öffentlichem Verkehrsgrund:

Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum ist nach § 45 StVO eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Wenn Hindernisse auf die Fahrbahn gebracht werden ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO notwendig.

Um eine verkehrsrechtliche Anordnung oder Ausnahmegenehmigung rechtzeitig genehmigen zu können, sind die geplanten Maßnahmen mindestens 14 Tage vor Beginn zu beantragen.

Folgende Unterlagen sind mitunter vorzulegen:

 -vollständig ausgefüllter und gut lesbarer Antrag,

-vollständig aussagekräftiger Lageplan (mit Kennzeichnung der beanspruchten Fläche)

-falls ein geeigneter Regelplan nach RSA 21 anwendbar ist, ist dieser zu benennen,

-falls kein geeigneter Regelplan nach RSA 21 anwendbar ist, ist ein entsprechender Verkehrszeichen-, bzw. Umleitungsplan vorzulegen.

Antrag § 45 StVO
Antrag § 46 StVO

Zahlreiche Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen werden unter Abwägung der Belange der Fußgänger und Autofahrer sowie des Umfeldes unter Beachtung notwendiger Auflagen genehmigt.
Hierzu gehören u.a. der Georgi-Ritt, der Traunsteiner Halbmarathon, der Lindl- und der Blattl-Sonntag, die Rosentage und vieles mehr.

Antrag Veranstaltung

Die steigende Zahl an Schwertransporten ist unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch die Verkehrsbehörde zu genehmigen. Die Antragstellung erfolgt durch die jeweilige Transportfirma. Die Genehmigung und Beteiligung der betroffenen Dienststellen ist Teil der Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde.

Belange des öffentlichen Personennahverkehrs werden im Sinne der Bürger und Bürgerinnen bearbeitet. Ein Schwerpunkt liegt hierbei beim Einsatz des Rufbusses, der den ehemaligen Stadtbus im Jahr 2014 ersetzen konnte.

Mehr Informationen zum Rufbus finden Sie hier.

Der Verkehrsüberwachungsdienst ist angehalten, bei Parkverstößen tätig zu werden. Zuständig ist der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern:
Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
Werkstraße 1
84513 Töging am Inn
Tel.: +49 (0)8631 18470-298
Fax: +49 (0)8631 18470-299
E-Mail: info@zkv-sob.de
Internet: www.kvue-suedostbayern.de

Die Überwachung der Räum- und Streupflicht der Hauseigentümer nach der städtischen Verordnung dient der Sicherheit der Fußgänger auf den öffentlichen Gehwegen. Bei unvertretbaren Verstößen wird nach erfolgloser Aufforderung ein Verwarngeld erlassen.

  • Einzelparkerlaubnis für Handwerker
    - Erster Tag kostenfrei, ab dem zweiten Tag 2,50€ / Tag: Kontaktaufnahme bitte telefonisch
  • Jahresparkerlaubnis für Handwerker: ab Ausstellung ein Jahr gültig / 65 Euro pro Jahr. Antrag hier downloaden.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Novotny, Katrin
Sachbearbeiterin
0861/65-292 0861/65-201 U15