Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Christian
Henneke
Ansprechpartner
|
0861/65-208 | 0861/65-201 | U16 | christian.henneke@stadt-traunstein.de |
Julia
Maier
Sachbearbeiterin
|
0861/65-262 | 0861/65-201 | U15 | julia.maier@stadt-traunstein.de |
Zuständig für
Prüfung und Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Vorgängen
Anträge (telefonisch und/oder schriftlich) werden auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben geprüft und beantwortet.
Stellungnahmen und Bewertungen werden als Teil des Genehmigungsverfahrens bei Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und Bauvorhaben abgegeben.
Prüfung, Vorbereitung und Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen
Verkehrszeichen (Verkehrsschilder und Markierungen) werden nach umfangreicher Abwägung in Ansprache mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger amtlich angeordnet.
Genehmigung und Koordination von Arbeiten im Verkehrsraum
Baustellen im Stadtgebiet werden koordiniert. Die Absicherung erfolgt nach den Vorgaben der Verkehrsbehörde.
Anträge für die Nutzung von öffentlichem Verkehrsgrund:
Erteilung von Erlaubnissen für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
Zahlreiche Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen werden unter Abwägung der Belange der Fußgänger und Autofahrer sowie des Umfeldes unter Beachtung notwendiger Auflagen genehmigt.
Hierzu gehören u.a. der Georgi-Ritt, der Traunsteiner Halbmarathon, der Lindl- und der Blattl-Sonntag, die Rosentage und vieles mehr.
Prüfung und Genehmigung der Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie Fahrwegprüfungen und Auflagenerteilung
Die steigende Zahl an Schwertransporten ist unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch die Verkehrsbehörde zu genehmigen. Die Antragstellung erfolgt durch die jeweilige Transportfirma. Die Genehmigung und Beteiligung der betroffenen Dienststellen ist Teil der Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde.
Kommunale Aufgaben der ÖPNV
Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Mitarbeiter des Außendienstes der kommunalen Verkehrsüberwachung
Der Verkehrsüberwachungsdienst ist angehalten, bei Parkverstößen tätig zu werden. Der Einsatz der Mitarbeiterinnen wird vom Innendienst koordiniert. Die ausgestellten Verwarnungen werden mit Hilfe eines hierzu eigens entwickelten EDV-Programmes bearbeitet. Betroffenen Verkehrsteilnehmer wird ein Anhörbogen zugesandt. Die Einwendungen werden geprüft und beantwortet. Im Zweifel erfolgt die Weitergabe an das zuständige Amtsgericht.
Vollzug der städtischen Gehbahnreinigungs- und Sicherungsverordnung
Die Überwachung der Räum- und Streupflicht der Hauseigentümer nach der städtischen Verordnung dient der Sicherheit der Fußgänger auf den öffentlichen Gehwegen. Bei unvertretbaren Verstößen wird nach erfolgloser Aufforderung ein Verwarngeld erlassen.
Verkehrsüberwachung Innendienst
- Parkerleichterungen für Handwerker
- Erster Tag kostenfrei, ab dem zweiten Tag 2,50€ / Tag - Klärung grundsätzlicher Fragen zu Parkverstößen
Das Verwarnungsgeld kann überwiesen oder in bar bei uns einbezahlt werden:
Bankverbindung Verkehrsüberwachung:
IBAN: DE71 7105 2050 0040 3139 59
BIC: BYLADEM1TST
Bitte immer das Aktenzeichen als Verwendungszweck angeben!
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Katrin
Novotny
Sachbearbeiterin
|
0861/65-292 | 0861/65-201 | U15 | katrin.novotny@stadt-traunstein.de |
Brigitte
Rieder
Sachbearbeiterin
|
0861/65-292 | 0861/65-201 | U15 | brigitte.rieder@stadt-traunstein.de |