Baurechtsamt
Die Große Kreisstadt Traunstein ist als Untere Bauaufsichtsbehörde sachlich und örtlich für alle Baugenehmigungsverfahren im Stadtgebiet Traunstein zuständig. Schwerpunkte des öffentlichen Baurechts sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.
Der Zuständigkeitsbereich gliedert sich dabei in drei wesentliche Bereiche:
Bauleitplanung
Bauleitplanung
- Aktuelle Bauleitplanverfahren
- Flächennutzungsplan
- Bebauungspläne
- Sanierungssatzung (Plan Sanierungsgebiet)
- Ortsabrundungssatzungen
- Lückenfüllungssatzungen
- Datenschutz
Baurecht
Bauberatung
Für Fragen zu Ihrem Baugenehmigungsverfahren stehen Ihnen die Sachbearbeiter des Baurechtsamtes gerne zur Verfügung. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Bernhard
Glaßl
Fachbereichsleiter
|
0861/65-264 | 0861/65-200 | 212 | bernhard.glassl@stadt-traunstein.de |
Eva
Wiesensarter
Sachbearbeiterin
|
0861/65-233 | 0861/65-200 | 216 | eva.wiesensarter@stadt-traunstein.de |
Margit
Seestaller-Maier
Sachbearbeiterin
|
0861/65-274 | 0861/65-200 | 214 | margit.seestaller-maier@stadt-traunstein.de |
Der Bauantrag
Denkmalschutz
Rechtliche Grundlage für alle Maßnahmen am Baudenkmal ist das Denkmalschutzgesetz. Die Stadt ist als Untere Denkmalschutzbehörde erster Ansprechpartner für alle Fragen des Denkmalschutzes im Stadtgebiet Traunstein.
Im Benehmen mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege erteilt die Stadt die notwendigen denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisse und legt im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren Auflagen zum Denkmalschutz fest.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Bernhard
Glaßl
Fachbereichsleiter
|
0861/65-264 | 0861/65-200 | 212 | bernhard.glassl@stadt-traunstein.de |
Eva
Wiesensarter
Sachbearbeiterin
|
0861/65-233 | 0861/65-200 | 216 | eva.wiesensarter@stadt-traunstein.de |
Wohnungseigentumsgesetz (Abgeschlossenheitsbescheinigung)
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder sonstigen Räumen in das Grundbuch sind ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
Hierzu sind einzureichen:
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Bauzeichnung für Aufteilungsplan in dreifacher Ausfertigung, die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Bernhard
Glaßl
Fachbereichsleiter
|
0861/65-264 | 0861/65-200 | 212 | bernhard.glassl@stadt-traunstein.de |
Christiane
Appelt
Sachbearbeiterin
|
0861/65-288 | 0861/65-200 | 214 | christiane.appelt@stadt-traunstein.de |
Bodenrichtwert
Zum Thema Bodenrichtwerte wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss des Landkreises Traunstein.
Hier geht es zur Bodenrichtwertkarte des Landkreises Traunstein
Sonstiges im Baurecht
- Werbeanlagen
- Fliegende Bauten
- Feuerbeschau
- Baukontrolle
- Vollzug Versammlungsstättenverordnung (VStättV), Verkaufsstättenverordnung (VkV), Beherbergungsstättenverordnung (BStättV)
Allgemeine Bauverwaltung
Auskünfte aus dem Bauarchiv
Bei berechtigtem Anlass kann Einsicht in die Bauakte gewährt werden.
Bitte bringen Sie hierfür einen aktuellen Berechtigungsnachweis mit, z.B.:
- die Vollmacht des Eigentümers,
- den Grundbuchauszug,
- den notariellen Kaufvertrag.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ohne Nachweis keine Einsicht in die Bauakte gewährt werden kann.
Gerne fertigen wir, gegen Gebühr, Kopien aus der Bauakte an.
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Michaela
Huber
Sachbearbeiterin
|
0861/65-248 | 0861/65-200 | 213 | michaela.huber@stadt-traunstein.de |
Straßen- und Wegerecht (Widmungen)
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen in Traunstein wird durch die Stadt verfügt.
Auskunft hierzu erteilt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Michaela
Huber
Sachbearbeiterin
|
0861/65-248 | 0861/65-200 | 213 | michaela.huber@stadt-traunstein.de |
Straßen- und Hausnummernbelegung
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Pia-Antonia
Maier
Sachbearbeiterin
|
+49 (0)861/65-289 | +49 (0)861/65-200 | 213 | pia.maier@stadt-traunstein.de |
Feldgeschworene
Nach den Bestimmungen des Abmarkungsgesetzes bestellt der Stadtrat auf Lebenszeit die Feldgeschworenen durch Wahl. In Traunstein sind derzeit 7 Feldgeschworene tätig.
Aufgabe der Ehrenamtlichen ist es, bei der Abmarkung der Grundstücke mitzuwirken. Darüber hinaus sollen die Feldgeschworenen auf die Erhaltung der Grenzzeichen hinwirken und ihren Zustand, insbesondere an den Gemeindegrenzen überwachen.
Nähere Informationen rund um das Thema Feldgeschworene erhalten Sie auf der Homepage der Bayerischen Vermessungsverwaltung
Formulare und Merkblätter
Aktuelle Bauantragsformulare stehen Ihnen auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zur Verfügung.
Um Ihnen den Schriftverkehr zu erleichtern, stehen Ihnen hier weitere Vordrucke zur Verfügung:
Sonstiges zur allgemeinen Bauverwaltung
Informationen zur nächsten Sitzung des Bauausschusses und deren Tagesordnung erhalten Sie im Amtsblatt der Stadt Traunstein.
Ihre Ansprechpartner im Baurechtsamt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Bernhard
Glaßl
Fachbereichsleiter
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0861/65-264 | 0861/65-200 | 212 | bernhard.glassl@stadt-traunstein.de |
Michaela
Huber
Sachbearbeiterin
|
0861/65-248 | 0861/65-200 | 213 | michaela.huber@stadt-traunstein.de |
Eva
Wiesensarter
Sachbearbeiterin
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0861/65-233 | 0861/65-200 | 216 | eva.wiesensarter@stadt-traunstein.de |
Pia-Antonia
Maier
Sachbearbeiterin
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+49 (0)861/65-289 | +49 (0)861/65-200 | 213 | pia.maier@stadt-traunstein.de |
Margit
Seestaller-Maier
Sachbearbeiterin
|
0861/65-274 | 0861/65-200 | 214 | margit.seestaller-maier@stadt-traunstein.de |