Sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung

Betretungsverbot nach Felssturz

Die Große Kreisstadt Traunstein und die Gemeinde Surberg haben jeweils für Ihren Zuständigkeitsbereich folgende Allgemeinverfügung erlassen:

"(...)

Ab Freitag, 05.04.2024, 10 Uhr, wird bis auf Weiteres ein Sperrbereich für folgende Grundstücke (siehe Plan) eingerichtet:

Fl.Nr. 1010/22 Gemarkung Traunstein
Fl.Nr. 1010/11 Gemarkung Traunstein
Fl.Nr. 1257/20 Gemarkung Surberg
Fl.Nr. 1257/14 Gemarkung Surberg.

(...)

Die Sperrzone darf nicht betreten werden. Jeglicher Aufenthalt in diesem Sperrbereich ist ganztägig untersagt. Die verbindliche Festlegung erfolgt durch Absperrmaßnahmen vor Ort. (...)"

Details sind der sicherheitsrechtlichen Allgemeinverfügung zu entnehmen, die hier zum Download (PDF) zur Verfügung steht