Förderprogramme

Energieeffizient bauen und Solarstrom nutzen in Traunstein

Förderprogramme der Stadt Traunstein für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Nutzung von erneuerbaren Energien und energieeffizientem Bauen und Sanieren
(Beschluss des Ausschusses für Mobilität, Umwelt und Nachhaltigkeit vom 18.11.2020)

Bei der Eindämmung des Klimawandels kommt den Städten eine besondere Verantwortung zu, denn hier werden die meisten Treibhausgase produziert. Durch die Gewährung von Zuschüssen sollen mit den Förderprogrammen „Energieeffizientes Bauen in Traunstein“ und „Solarstromerzeugung, -speicherung und Mieterstrom“ zusätzliche Anreize geschaffen werden, Treibhausgase einzusparen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes und Bayerns beizutragen.

Ziele:

  • Klimaschutz und Energiewende in der Region
  • Energieverbrauch vermeiden
  • Energieeffizienz steigern
  • Erneuerbare Energien regional ausbauen
  • Energetische Optimierung von Altbauten
  • Regionale Wertschöpfung fördern
  • Bewusstsein schaffen für die Energiewende

Förderberechtigt

Förderberechtigt sind Maßnahmen, die an Objekten im Stadtgebiet der Stadt Traunstein durchgeführt werden.

Antragsstellung 

Das Antragsformular ist bei der Stadt Traunstein einzureichen, auch online, per E-Mail oder Fax. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum gestellt werden.

Auszahlung - Klimabonus


Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form des Chiemgauer- Klimabonus.

Weitere Infos dazu unter www.klimabonus.info                                                                             

Kostenlose Energieberatung

Es wird empfohlen, die kostenlose Erstberatung der Energieagentur Südostbayern in Anspruch zu nehmen. Dort wird neben der fachlichen Beratung auch über weiterführende, teilweise geförderte Beratungsangebote (z.B. für Energieeffizienzhäuser) informiert.

Energieagentur Südostbayern GmbH
Landkreise Berchtesgadener Land & Traunstein
Maximilianstraße 33 | 83278 Traunstein
T: 0861 58-7039 | F: 0861 5897038
E: info@energieagentur-suedost.bayern
H: www.energieagentur-suedost.bayern

Förderprogramm - „Energieeffizient Bauen in Traunstein“

Was wird gefördert?

Gefördert werden Baumaßnahmen im Bestand zur Energieeinsparung, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen:

  • Umfassende Thermografie-Aufnahme vor einer Sanierung: 50 % der Kosten (ohne MwSt.),        max. 150,00 €
  • Umfassende Thermografie-Aufnahme nach einer Sanierung oder Teilsanierung: 50 % der Kosten (ohne MwSt.),  max. 150,00 €
  • Luftdichtheitstest (Blower Door Test) nach einer Sanierung: 50 %, max. 150,00 €
  • Pufferspeicher für ein Gebäude mit Solarthermie-Anlage zur Heizungsunterstützung: 600,00 €
  • Energieeffizienzhaus KfW 85:  1.000,00 €
  • Energieeffizienzhaus KfW 70:  2.000,00 €
  • Energieeffizienzhaus KfW 55:  3.000,00 €
  • Mikronahwärmenetz: 500,00 € pro Bestandsgebäude (max. 2.000,00 €) + Zusatzförderung von 500,00 € für eine Solarthermie Anlage zur Unterstützung des Nahwärmenetzes

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische oder natürliche Personen, die Eigentümer/In Pächter/In oder Mieter/In der Anwesen sind, auf denen die Maßnahme/n durchgeführt wird/werden soll. Pächter /In oder Mieter/In benötigen die schriftliche Zustimmung des/der Eigentümers-/In zur Maßnahme.

Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Investitionskosten gewährt.

Es gilt die Richtlinie zur Förderung von Energieeffizientem Bauen in Traunstein der Stadt Traunstein.

Link zum Antragsformular

Förderprogramm - „Solarstromerzeugung, -speicherung und Mieterstrom“

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung
  • Photovoltaik-Mieterstromprojekte ab drei Wohneinheiten (weitere Voraussetzungen sind den Richtlinien zu entnehmen)
  • Solarstromspeicher in Kombination mit einer neuen Photovoltaik-Anlage (weitere Voraussetzungen sind den Richtlinien zu entnehmen)

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische oder natürliche Personen, die Eigentümer/In Pächter/In oder Mieter/In der Anwesen sind, auf denen die Maßnahme/n durchgeführt wird/werden soll. Pächter /In oder Mieter/In benötigen die schriftliche Zustimmung des/der Eigentümers-/In zur Maßnahme.

Konditionen

  • PV-Anlagen (installierten Leistung von 3 kWp bis 10 kWp): 500 € pauschal
  • PV-Anlagen (installierten Leistung von mehr als 10 kWp): 1.000 € pauschal 
  • Solarstromspeicher (ab 3 kW): 500 € pauschal 
  • Mieterstromprojekte:  1.000 € pauschal
    + je installiertem Kilowatt Anlagenleistung: 200 €
    Es gilt ein Maximalbetrag von 5.000 € je Antragsteller. 

Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss zu den Investitionskosten gewährt. Gefördert werden Materialkosten und Installationsdienstleistungen von Solarstromanlagen und Solarstromspeichern.

Es gilt die Richtlinie zur Förderung von Solarstromerzeugung, Solarstromspeicherung und Mieterstrom der Stadt Traunstein

Link zum Antragsformular

Förderprogramm: Einführung eines Mehrweg-Pfandbecher-Systems für Gastronomiebetriebe

Was wird ge­för­dert?

Angesprochen sind die Traunsteiner Gastronomiebetriebe (beispielsweise Bäckereien, Konditoreien, Cafés, Restaurants, Gaststätten).

Die Stadt erstattet die monatliche Systemnutzungsgebühr für ein Mehrweg-System (Becher und Schalen) mit dem Qualitätssiegel  des „Blauen Engels“.*

Entscheidend ist die Einführung oder Nutzung des Mehrweg-Systems in den Jahren 2022 und 2023.

Die Stadt stellt insgesamt 5.000 Euro zur Verfügung.

*Kriterien zum Erhalt des Blauen Engels (UZ210):
(Der Blaue Engel ist seit 1978 das Umweltzeichen der Bundesregierung)

Vermeidung von umwelt- & gesundheitsbelastender Materialien
Vermeidung von Abfall
Hohe Lebensdauer der Mehrwegbecher
Breite Einführung von Mehrwegdeckeln
Becher & Deckel dürfen nicht aus Polycarbonat- oder Melamin-haltigen Kunststoffen bestehen
Becher & Deckel müssen lebensmittelecht & geschmacksneutral sowie hitzebeständig (zw. 0 und 85° C) sein
Sortenreiner Kunststoff, Deckel ohne Stoffe, die werkstoffliches Recyclen Verhindern z.B. Silikon
Lebensdauer von mindestens 500 Spülzyklen

Wer wird ge­för­dert?

An­trags­be­rech­tigt sind alle Betriebe, deren Ladenlokale bzw. Filialen sich im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Traunstein befinden.

Kon­di­tio­nen

Gastronomiebetriebe erhalten bei Abschluss eines Vertrages mit einer Mindestlaufzeit von 1 Jahr die sogenannte „Systemnutzungsgebühr“ für max. 6 Monate (max. 200 Euro) zurückerstattet (wichtig: erstattet wird der Nettobetrag).

Das Angebot können zudem alle Betriebe nutzen, die zum aktuellen Zeitpunkt bereits Partner eines Mehrweg-Systems-Anbieters sind und der Vertragsabschluss nicht länger als 1 Jahr zurückliegt.

Das Angebot kann nur einmal pro Betrieb / Filiale in Anspruch genommen werden.

Die Kostenerstattung erfolgt vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel.

Ihr Ansprechpartner: Stadtmarketing Traunstein GmbH, Hans-Peter Weiß, 0861 2097170 oder 0151 16163401.

Link zu Anbietern von Mehrwegprodukten

Link zum An­trags­for­mu­lar