Sporthallen

Zuständig für die Vergabe der städtischen Sporthallen und der Spothallen des Landkreises an Vereine im außerschulischen Bereich ist die Stadt Traunstein.

Voraussetzung für die Belegung einer Halle ist der Abschluss eines Sportanlagennutzungsvertrages zwischen der Stadt Traunstein und dem Nutzer. Der Nutzer hat bei Vertragsabschluss nachzuweisen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch die auch die Freistellungsansprüche gedeckt sind.

Die Sporthallen im Stadtgebiet Traunstein werden nur an ortsansässige Vereine vergeben. Auswärtige Sportvereine, private Sportgruppen und Privatpersonen können keine Hallenzeiten anmieten.


Belegungskalender

Informieren Sie sich hier über die Belegungszeiten der Sporthallen im Stadtgebiet Traunstein. 
Bedeutung der Farbgebung eingetragener Belegungen: Blau = ganzjährig, Orange = zeitlich begrenzt, Gelb = auf Option, Grau = Spieltermin / Belegung WE, Ferien, Grün = Ausweichbelegung, Rot = gesperrt. 

Online-Anfrage Hallenbelegung

Sie haben im Belegungskalender eine passende, freie Hallenzeit für Ihr Training oder Turnier gefunden? Stellen Sie eine Online-Anfrage. Wir prüfen den Antrag und melden uns. 

Städtische Sporthallen

  • Sporthalle Grundschule Haslach (Einfachhalle), Kampenwandstraße 40
  • Hans-Dierl-Halle (1,5-fachhalle), Rosenheimer Straße 3
  • Sporthalle Ludwig-Thoma-Grundschule (Zweifachhalle), Ludwigstraße 10

Sporthallen des Landkreises

  • Sporthalle Staatliche Berufsschule II (Zweifachhalle), Prandtnerstraße 3
  • Sporthalle Chiemgau-Gymnasium (Dreifachhalle), Brunnwiese 1
  • Sporthalle Annette-Kolb-Gymnasium (Dreifachhalle), Gabelsberger Straße 2
  • Landkreissporthalle (Dreifachhalle), Wasserburger Straße 38
Name Telefon Telefax Zimmer
Riesinger, Franziska
Ansprechpartnerin
0861/65-252 0861/65-299 016