Fundamt

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Fundamt Traunstein

Fundsachen sind verlorene Sachen. Dazu zählen nicht hinterlegte, abgestellte oder entsorgte Dinge (z.B. alte Autoreifen, abgelaufene Medikamente, zurückgelassenen alte Möbelstücke, etc.)

Fundgegenstände die im Stadtgebiet Traunstein gefunden wurden, können im Fundamt der Stadt oder bei der Polizeiinspektion abgegeben werden.

  • Fahrräder sind ausschließlich bei der Polizei abzugeben. Sie überprüft, ob ein Rad gestohlen gemeldet wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Fahrräder an das Fundamt weitergeleitet.
  • Tiere können nur im Tierheim Trenkmoos abgegeben werden.
  • Waffen können nur bei der Polizeiinspektion oder der Waffenbehörde im Landratsamt Traunstein abgegeben werden.
     

Folgende Fundsachen werden nicht angenommen:

  • Leicht verderbliche und abgelaufenen Lebensmittel
  • Kaputte, verschmutzte oder nasse Gegenstände, die offensichtlich wertlos sind.
  • Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen: Feuerlöscher, Gaskatuschen, Batterien, Chemikalien nicht haushaltsüblicher Mengen und Art, etc.
  • Gegenstände, die offensichtlich gesondert entsorgt werden müssen: alte Möbel, Autoreifen, etc.

Wenn Sie Gegenstände im Stadtgebiet verloren haben, können Sie Ihren Verlust online an das Fundbüro melden.

Sie erhalten eine Rückmeldung , wenn der Gegenstand tatsächlich beim Fundamt der Stadt Traunstein registriert ist. Wir prüfen bis zu vier Monate nach Ihrer Meldung, ob die Fundsache abgegeben wurde. Sollten Sie nichts von uns hören, konnten wir den Gegenstand nicht ermitteln.

  • Bei Fundgegenständen, die sich jemanden persönlich zuordnen lassen (z.B. Ausweisdokumente, Bankkarten, Smartphones mit SIM-Karten, etc.) werden die Besitzer von uns schriftlich benachrichtigt.
  • Bei Fundgegenstände die sich nicht jemanden persönlich zuordnen lassen (z.B. Kleidungsstücke, Schirme, Brillen, etc.) können Sie gerne das Fundamt per E-Mail oder auch telefonisch kontaktieren und eine Nachfrage stellen.

Bitte beachten Sie, dass es erfahrungsgemäß oft eine Tage dauert, bis der Gegenstand tatsächlich bei uns abgegeben wird.

Schlüssel können im Foyer des Rathauses zu unsere Öffnungszeiten besichtigt werden.

Falls Sie einen Fundschlüssel bei uns als Ihren identifizieren, kann dieser Ihnen nur gegen Vorlage eines Vergleichs- bzw. Zweitschlüssels ausgehändigt werden.

Für Gegenstände die Sie im öffentlichen Nahverkehr gefunden bzw. verloren haben, sind die jeweiligen Verkehrsbetriebe zuständig.

Für Gegenstände die Sie in der Bahn, Schienenersatzverkehr oder im Bahnhofsbereich gefunden bzw. verloren haben, ist das DB Fundbüro zuständig.

Bei der Anzeige eines Fundes kann der Finder angeben, ob dieser vom Verlierer einen Finderlohn erhalten möchte.

Für die Abwicklung ist das Fundamt lediglich zur Weitergabe der Kontaktdaten von Finder und Verlierer tätig, da es sich beim Finderlohn um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt.

Bis zu einem Wert von 500,- Euro beträgt der Finderlohn 5 % des Wertes. Bei jeden Mehrwert als 500,- Euro beträgt der Finderlohn 3 %.

Beispielrechnung:  

Wert der Sache: 800 Euro

 5% bis 500 Euro:  25 Euro

3 % für die restlichen 300 Euro:    9 Euro 


macht zusammen:  34 Euro Finderlohn

Abweichende Regelungen gelten für Funde in Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln öffentlicher Behörden und Verkehrsanstalten. Hier erhält der Finder bei Sachen im Wert von mindestens 50 Euro nur die Hälfte des gesetzlichen Finderlohns.

Kontakt zum Fundamt

Name Telefon Telefax Zimmer
Schmidmaier, Julian
Sachbearbeiter
0861/65-245 0861/65-313 018