Bescheinigungen

Melderechtliche Bescheinigungen können Sie schriftlich, per Post, per Fax sowie persönlich beim Einwohnermeldeamt beantragen. Um den Datenschutz zu gewährleisten, darf sie nur dem Antragstellenden persönlich ausgehändigt werden. Sie können auch eine andere Person bevollmächtigen, welche die Bescheinigung für Sie beantragt. Das Antragsformular, das auch die Vollmacht enthält, ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben (siehe benötigte Unterlagen). Zusätzlich werden die Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) des Antragstellenden und des Bevollmächtigten benötigt.

Voraussetzungen

  • Die Anträge können nur bearbeitet werden, wenn Sie in Traunstein gemeldet sind oder waren.
  • Bitte geben Sie bei einer schriftlichen Beantragung Ihre Personalien sowie Anschrift mit an.

Bearbeitungszeit

  • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
  • Bei schriftlicher Antragstellung: etwa 3 Wochen

Gebührenrahmen

  • Bearbeitungsgebühr pro Bescheinigung: 5 Euro
  • Bescheinigung für Rentenzwecke: Gebührenfrei
  • Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Bescheinigung erst nach Erhalt der Gebühren übersandt wird.

Zahlungsarten

  • Scheck
  • Barzahlung
  • EC-Karte
  • Überweisung

Benötigte Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis des Antragstellenden und des Bevollmächtigten
  • gegebenenfalls ausgefüllter zur einfachen Meldebescheinigung Antrag (inklusive Vollmacht)
  • gegebenenfalls ausgefüllter zur erweiterten Meldebescheinigung Antrag (inklusive Vollmacht)

Fragen & Antworten

Sie haben Ihre Abmeldebescheinigung verloren?

Sie können bei uns eine Meldebescheinigung beantragen. Die Gebühr beträgt 5 Euro. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, erhalten Sie die Meldebescheinigung sofort. Oder Sie schicken uns einen formlosen Antrag per Post oder Fax. Dann erhalten Sie die Meldebescheinigung an Ihre aktuelle Anschrift zugesandt.

Muss ich, um eine Meldebescheinigung für mein Kind zu erhalten, eine Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils mitbringen?

Nein. Voraussetzung ist allerdings, dass die anwesende Person auch als gesetzlicher Vertreter/Sorgeberechtigter (Mutter oder Vater) eingetragen ist.