Fischereirecht
Wer in Bayern fischen möchte, benötigt dazu einen staatlichen Fischereischein.
Beim Fischereischein auf Lebenszeit wird zwischen dem Fischereischein befristet auf 5 Jahre und dem Fischereischein auf Lebenszeit (Einmalzahlung) unterschieden.
Notwendige Unterlagen
- ein aktuelles Passfoto
- Personalausweis
- Prüfungszeugnis über die abgelegte Fischerprüfung
Kosten
Die Ausstellungsgebühren für einen Fischereischein belaufen sich gegenwärtig auf 35,00 €. Hinzu kommt die staatliche Fischereiabgabe, die altersabhängig von 0,00 € bis 300,00 € gestaffelt ist.
Die Fischereiabgabe kann aber auch jeweils nur für 5 Jahre (= 40,00 €) entrichtet werden.
Den Jahresfischereischein erhalten grundsätzlich nur Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz haben. (Der Nachweis, dass sie in Ihrem Heimatland zum Fischfang berechtigt sind, ist zu erbringen.) Die Gültigkeit des „Touristenscheines“ ist auf 3 Monate/Jahr beschränkt.
Notwendige Unterlagen
- ein aktuelles Passfoto
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Fischereischein bzw. Nachweis über Fischerprüfung
Kosten
7,50 € + 15,00 € (Fischereiabgabe) = 22,50 €
Ansprechpartner Fischereirecht
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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0861/65-220 | 0861/65-314 | U18 | s.glassl@stadt-traunstein.de |