Personalausweis/Reisepass/eID-Karte

Sie können Ihren Personalausweis grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache beantragen. Grundsätzlich besteht die Ausweisepflicht ab der Vollendung des 16. Lebensjahres. Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen bei uns vorsprechen, um den Personalausweis zu beantragen.

Voraussetzungen

  • Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten als allein antragsberechtigt und müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen.
  • Bereits vor dem 16. Lebensjahr ist die Ausstellung eines neuen Personalausweises möglich. Die Zustimmung (siehe benötigte Unterlagen) beider Sorgeberechtigter/gesetzlichen Vertreter muss zur Beantragung eines Personalausweises vorliegen, wobei mindestens ein Sorgeberechtigter/gesetzlicher Vertreter zur Beantragung des Personalausweises mit erscheinen muss.
  • Sie erhalten den Personalausweis im Scheckkartenformat. In diesem sind die aufgedruckten Daten und das Passfoto digital auf dem elektronischen Chip gespeichert. Zusätzlich werden die Fingerabdrücke digital gespeichert.

Vorläufiger Personalausweis:
Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig.

Bearbeitungszeit

Ab Beantragung des neuen Personalausweises kann mit einer Bearbeitungsdauer von 2 bis 3 Wochen gerechnet werden.

Gültigkeit der Personalausweise

  • Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • Für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
  • Vorläufiger Personalausweis: maximal 3 Monate

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich

Gebührenrahmen

  • Unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • Über 24 Jahren: 37,00 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro

Zahlungsarten

  • Barzahlung
  • EC-Karte

Hinweise zur Abholung

  • Die Aushändigung kann an die Antragstellerin oder den Antragsteller oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person (siehe benötigte Unterlagen) erfolgen.
  • Auch die Sorgeberechtigten benötigen von den Antragstellenden eine entsprechende Vollmacht, wenn diese das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Erstbeantragung Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde im Original
  • Aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
  • Bei Minderjährigen unter 16-Jahren, Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
  • Falls erforderlich, Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (ggf. Sorgerechtserklärung)
  • Bei alleinigem Sorgerecht, aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als vier Wochen) oder Sorgerechtsbeschluss.
  • Abholvollmacht für Personalausweis

Wichtige Hinweise

  • In Zweifelsfällen kann das Einwohnermeldeamt weitere Unterlagen verlangen (z. B. Geburtsurkunde, Sorgerechtsbeschluss, Sorgerechtserklärung, Negativbescheinigung vom Jugendamt, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit).
  • Bitte informieren Sie sich vor einer Reise rechtzeitig über die in dem jeweiligen Land geltenden Einreisebestimmungen entweder über das Auswärtige Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes, ob das von Ihnen beantragte Dokument zur Einreise ausreichend ist.

Fragen & Antworten

Welche Möglichkeiten bietet mir der elektronische Personalausweis?

Mit der Online-Ausweisfunktion können Sie sich auch im Internet und an Automaten ausweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht so viele Passwörter und Benutzernamen merken.

Mit der Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.

Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen. Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

Muss bei einem Umzug die neue Adresse in den Personalausweis?

Ja, der Personalausweis soll die aktuelle Adresse wiedergeben. Dazu kommt ein amtlicher Adressaufkleber auf die Rückseite des Personalausweises. Beim elektronischen Personalausweis wird die Adresse zusätzlich im Chip aktualisiert. Für die Adressänderung muss dieser im Original im Einwohnermeldeamt vorgelegt werden.

Was passiert mit dem Personalausweis von Verstorbenen?

Der Personalausweis wird im Todesfall automatisch ungültig. Bei den alten Personalausweisen (ausgestellt vor November 2010) haben Sie die Möglichkeit diese an die Pass- und Ausweisbehörde zurückzugeben, wo sie entwertet und datenschutzgerecht vernichtet werden. Den entwerteten Personalausweis können Sie auf Wunsch behalten. Bei den elektronischen Ausweisen (mit integriertem Chip für die Online-Ausweisfunktion) wird aus Sicherheitsgründen die Rückgabe an die Pass- und Ausweisbehörde zum Vernichten empfohlen.

Wenn eine Sterbeurkunde ausgestellt wird, erfährt auch die Pass- und Ausweisbehörde vom Todesfall und veranlasst die Sperrung der Online-Ausweisfunktion beim zentralen Sperrlistenbetreiber. Nur wenn der elektronische Identitätsnachweis (eID) des Ausweises gesperrt ist, kann eine missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen werden.

Wenn auch die Unterschriftsfunktion aktiviert war, muss die elektronische Signatur (QES) separat gesperrt werden. Dies kann jedoch nicht von der Behörde veranlasst werden. Dazu müssen Sie sich an den Anbieter wenden, bei dem das Signaturzertifikat gekauft wurde.

 

Einen Reisepass können Sie grundsätzlich nur persönlich bei der Passbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. 
Einen Reisepass für Minderjährige (vor Vollendung des 18. Lebensjahres) dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen bei uns vorsprechen, um den Reisepass zu beantragen. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser die schriftliche Einverständniserklärung (siehe benötigte Unterlagen) des anderen Elternteils vorlegt.

Voraussetzungen

  • Auch vor dem 18. Lebensjahr ist die Ausstellung eines Reisepasses möglich. Die Zustimmung (siehe benötigte Unterlagen) beider Sorgeberechtigter/gesetzlichen Vertreter muss zur Beantragung eines Reisepasses vorliegen, wobei mindestens ein Sorgeberechtigter/gesetzlicher Vertreter zur Beantragung des Reisepasses mit erscheinen muss.
  • Ab der Vollendung des 6. Lebensjahres müssen Fingerabdrücke auf dem Reisepass abgespeichert werden.

Express-Bestellung:
Es kann auch ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Die Bearbeitungszeit (von Antragstellung bis zur Aushändigung) im Einwohnermeldeamt, beträgt im Idealfall etwa drei bis vier Arbeitstage. Zusätzlich zur Gebühr muss ein Aufpreis von 32,00 Euro gezahlt werden.


Vorläufiger Reisepass:
Sollten Sie den Reisepass dringend benötigen und sollte sogar die Express-Bestellung zu lange dauern, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, den Sie sofort mitnehmen können. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Ländern (z. B. USA) akzeptiert.
Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen (z. B. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen).

Bearbeitungszeit

Ab Beantragung des neuen Reisepasses kann mit einer Bearbeitungsdauer von 4 Wochen gerechnet werden.

Gültigkeit der Reisepässe

  • Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • Für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich

Gebührenrahmen

  • Unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • Über 24 Jahren: 70,00 Euro
  • Reisepass mit 48 Seiten: Gebühr plus 22 Euro Aufpreis
  • Express-Bestellung: Gebühr plus 32 Euro Aufpreis
  • Vorläufiger Reisepass: 26 Euro

Zahlungsarten

  • Barzahlung
  • EC-Karte

Hinweise zur Abholung:

  • Abholen können Sie den Pass persönlich oder ein Bevollmächtigter, dem Sie eine schriftliche Vollmacht mitgeben. Eltern von minderjährigen Kindern brauchen keine Vollmacht, um deren Pass abzuholen. Minderjährige können ihren Pass nicht selbst, sondern nur zusammen mit einem Sorgeberechtigten, abholen.
  • Den Reisepass per Post zu übersenden ist nicht zulässig.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Erstbeantragung Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde im Original
  • Aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
  • Bei unter 18-Jährigen, Personalausweis oder Reisepass, aller sorgeberechtigten Personen
  • Falls erforderlich, Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (ggf. Sorgerechtserklärung)
  • Bei alleinigem Sorgerecht aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als vier Wochen) oder Sorgerechtsbeschluss.
  • Abholvollmacht für Reisepass

Wichtige Hinweise

  • In Zweifelsfällen kann das Einwohnermeldeamt weitere Unterlagen verlangen (z. B. Geburtsurkunde, Sorgerechtsbeschluss, Sorgerechtserklärung, Negativbescheinigung vom Jugendamt, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit).
  • Bitte informieren Sie sich vor einer Reise rechtzeitig über die in dem jeweiligen Land geltenden Einreisebestimmungen entweder über das Auswärtige Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes, ob das von Ihnen beantragte Dokument zur Einreise ausreichend ist.
  • Zusätzlich zum Passfoto werden auf dem Reisepass Fingerabdrücke gespeichert.

Fragen & Antworten

Ich würde den alten Reisepass gerne behalten, auch wenn er ungültig ist. Geht das?

Ja, Sie dürfen Ihren entwerteten Reisepass auf Wunsch behalten. Bringen Sie Ihren alten Reisepass mit, wenn Sie den neuen abholen. Er wird dann entwertet und Ihnen wieder mitgegeben.

Können auch Kinder einen regulären Reisepass bekommen?

Ja, für Kinder kann auch ein Reisepass beantragt werden. Bei Reisen in einige Länder ist ein Reisepass sogar vorgeschrieben. Es kann aber nur entweder ein Reisepass oder ein Kinderreisepass ausgestellt werden.

Was passiert mit dem Reisepass von Verstorbenen?

Der Reisepass wird im Todesfall automatisch ungültig. Sie haben die Möglichkeit, den Reisepass an die Meldebehörde zurückzugeben, wo er entwertet und datenschutzgerecht vernichtet wird. Den entwerteten Reisepass können Sie auf Wunsch behalten.

Ab 01.01.2021 können Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union Ihre eID-Karte grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache beantragen. Die eID-Karte ist ein elektronischer Identitätsnachweis und der Karteninhaber kann sie dazu nutzen, seine Identität gegenüber öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen.

Voraussetzungen

Die antragstellende Person muss die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.

Die antragstellende Person muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Sie erhalten die eID-Karte im Scheckkartenformat. In dieser sind die aufgedruckten Daten digital auf dem elektronischen Chip gespeichert.

Bearbeitungszeit

Ab Beantragung der eID-Karte kann mit einer Bearbeitungsdauer von 3 bis 4 Wochen gerechnet werden.

Gültigkeit

Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre.

Gebührenrahmen

37,00 €

Zahlungsarten

Barzahlung

EC-Karte

Hinweise zur Abholung

Die Aushändigung kann an die Antragstellerin oder den Antragsteller oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person (siehe benötigte Unterlagen) erfolgen.

Auch die Sorgeberechtigten benötigen von den Antragstellenden eine entsprechende Vollmacht, wenn diese das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Benötigte Unterlagen

Ihren originalen Personalausweis/Reisepass (EU-Dokument)

Abholvollmacht für die eID-Karte

Fragen & Antworten

Muss bei einem Umzug die neue Adresse in auf die eID-Karte?

Ja, die eID-Karte soll die aktuelle Adresse wiedergeben. Dazu wird in der eID-Karte die Adresse auf dem elektronischen Chip aktualisiert. Für die Adressänderung muss dieser im Original im Einwohnermeldeamt vorgelegt werden.