Standesamt (Geburt, Eheschließung, Sterbefall, Kirchenaustritt)
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WICHTIGER HINWEIS
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Das Standesamt Traunstein ist ihr Ansprechpartner in allen personenstandsrechtlichen Angelegenheiten, die sich im Stadtgebiet ereignet haben. Dies beinhaltet u.a. Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und Lebenspartnerschaften sowie namensrechtliche Erklärungen.
Bitte beachten:
Das Standesamt befindet sich nicht direkt im Rathaus, sondern im Nebengebäude, Stadtplatz 38a (Eingang VHS, rechts neben der Tourist-Information), im 2. Stock.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um vorherige Terminabsprache. Bitte warten Sie im Wartebereich des Standesamts, Sie werden dort vom jeweiligen Sachbearbeiter abgeholt.
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08:00-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung bis 18 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:30 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Die Aufgaben des Standesamtes sind in folgende Sachbereiche unterteilt:
Sachbereiche
- Beurkundung von Neugeburten
- Ausstellung der dazugehörigen Geburtsurkunden
- Vaterschaftsanerkennungen
- Mutterschaftsanerkennungen
- Namensrechtliche Erklärungen für Kinder
- Nachbeurkundung von Geburten im Ausland
Ansprechpartner
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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0861/65-240 | 0861/65-295 | 501 | p.maier@stadt-traunstein.de |
- Beurkundung von Sterbefällen
- Nachbeurkundung von Sterbefällen im Ausland
- Ausstellung aller Sterbeurkunden
Ansprechpartner
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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0861/65-230 | 0861/65-295 | 502 | w.zollner@stadt-traunstein.de |
Ausstellung aller weiteren Urkunden/beglaubigter Ablichtungen für
- Geburten (außer Neugeburten)
- Eheschließungen
- Lebenspartnerschaften
- Sterbefälle
- Internationale Urkunden für o. a. Zwecke
Eine telefonische Anforderung von Urkunden ist aus gesetzlichen Gründen nicht möglich!
Wenn Sie die Urkunde während unseren Öffnungszeiten im Standesamt abholen möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Alternativ können Sie die Urkunde mit den nachfolgenden Links online beantragen und bezahlen.
Wir schicken Ihnen die Urkunde und die Zahlungsbestätigung per Post zu.
- Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen
- Anmeldung und Durchführung von LP
- Nachbeurkundung von Eheschließungen/LP im Ausland
- Beischreibung von Adoptionen
- Überprüfung von Adoptionen im Ausland
- Namensrechtliche Erklärungen in/nach der Ehe oder LP
- Kirchenaustrittserklärungen
- Überprüfung ausl. Ehescheidungen und ggf. deren Anerkennung
- Namenserklärungen für Spätaussiedler und nach Einbürgerung
Ansprechpartner
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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0861/65-225 | 0861/65-295 | 505 | a.peresich@stadt-traunstein.de |
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0861/65-316 | 0861/65-295 | 505 | b.erl@stadt-traunstein.de |
Seit April 2021 führt das Standesamt Traunstein einmal pro Monat, an Samstagen, bis zu drei Eheschließungen durch (09, 10 und 11 Uhr).
Damit sich ein Paar in Traunstein an diesen Tagen trauen lassen kann, muss mindestens einer der Ehegatten in Traunstein mit Hauptwohnsitz wohnrechtlich gemeldet sein.
Die Samstagstermine werden verbindlich nur dann vergeben, wenn dem Standesamt Traunstein die Anmeldung der Eheschließung vorliegt.
Diese hat grundsätzlich eine Gültigkeit von sechs Monaten. Ihr gewünschter Samstags-Trauungstermin muss also innerhalb dieser Frist liegen
(z.B.: Eheschließungstermin 11.10.2025 – Anmeldung der Eheschließung frühestens am 11.04.2025 möglich)
Vereinbaren Sie bitte frühzeitig Ihren Termin zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt (0861/65-225).
Für die Eheschließungen werden gem. Kostengesetz Gebühren in Höhe von mindestens 150 bis höchsten 250 € erhoben.
Voraussichtliche Eheschließungstermine 2026
14.02.
14.03.
11.04.
09.05.
13.06.
11.07.
08.08.
12.09.
10.10.
14.11.
12.12
Bitte erkundigen Sie sich zunächst beim hiesigen Standesamt, welche Unterlagen und Nachweise für eine Eheschließung erforderlich sind. Soweit sie alles beisammen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur „Anmeldung der Eheschließung“.