Neue Schrankenregelung am Festplatz ab 15. September
Am Festplatz in Traunstein wird ab dem 15. September 2026 eine zeitgesteuerte Schrankenregelung in Betrieb genommen. Ziel der Maßnahme ist insbesondere der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor störendem Lärm in den Nachtstunden.
Die Zufahrtsregelung gilt wie folgt:
• Von 06:30 Uhr bis 16:30 Uhr ist die Zufahrt für alle Fahrzeuge möglich.
• Von 16:30 Uhr bis 06:30 Uhr ist die Schranke geschlossen. Fahrzeuge mit einer Höhe von mehr als zwei Metern können in diesem Zeitraum nicht auf den Festplatz fahren.
• Fahrzeuge bis zwei Meter Höhe können den Festplatz jederzeit befahren.
• Die Ausfahrt ist jederzeit für alle Fahrzeuge möglich.
Wer aus betrieblichen oder sonstigen zwingenden Gründen auch während der zeitlichen Zufahrtsbeschränkung auf den Festplatz fahren muss, kann sich an die Stadt Traunstein wenden. Die Berechtigung wird im jeweiligen Einzelfall geprüft.
Die erforderliche Beschilderung wurde inzwischen entsprechend angepasst. Die Zufahrtsregelung wurde mit den beteiligten Stellen und betroffenen Unternehmen abgestimmt.