3. Verfahren
Das Auswahlverfahren wurde aufgehoben.
Die Abgabefrist wird aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Netzstruktur um 3 Wochen verlängert. Neuer Termin zur Angebotsabgabe ist der 05.04.2017, 14.00 Uhr.
Die übrigen Vorgaben in der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren bleiben unverändert.
Die Stadt Traunstein führt ein 3. Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Stadt definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) durch.
Frist zur Angebotsabgabe: 15.03.2017 14.00 Uhr - Verlängerung der Angebotsfrist bis 05.04.2017 14.00 Uhr
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:
- Auswahlverfahren – einstufig
- Übersichtskarte Auswahlverfahren
- Plan über nutzbare Infrastrukturen
- Entwurf des Kooperationsvertrages
- Muster Wirtschaftlichkeitslücke
- Muster Wirtschaftlichkeitslücke Hinweise
- Anlage - Angaben zum Konzessionsgegenstand
- Anlage - Angaben zu den herzustellenden Grundstückanschlüssen
Die Kommunen Stadt Traunreut und Stadt Traunstein haben für den Breitbandnetzausbau eine kommunale Zusammenarbeit beschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Traunreut zeitnah ein weiteres Auswahlverfahren starten wird. Anbieter haben somit die Möglichkeit Synergien zu nutzen, die durch einen zeitgleichen Ausbau des Netzes entstehen.
Die Stadt Traunstein hat vom 12.04.2016 bis 31.05.2016 ein 3. Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Markterkundung hat ergeben, dass ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Das Ergebnis wird nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Traunstein gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.
Die Stadt Traunstein bittet daher, bis spätestens 31. Mai 2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen: