5.Verfahren

Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Großen Kreisstadt Traunstein entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Mit beil. Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Großen Kreisstadt Traunstein im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).

Die Große Kreisstadt Traunstein gibt in nachfolgendem zum Download bereitgestelltem Dokument die getroffene Auswahlentscheidung bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewähltem Netzbeitreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie

Die Frist für die Angebotsabgabe wird bis zum 17.12.2019, 10.00 Uhr, verlängert.

Die Bindefrist des Angebots wird bis zum 31.05.2020 verlängert.

Die übrigen Vorgaben in der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren bleiben unverändert.

Die Stadt Traunstein hat vom 11.04.2019 bis 20.05.2019 ein 5. Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Markterkundung hat ergeben, dass ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Das Ergebnis wird nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Der Frei­staat Bay­ern för­dert mit der Richt­li­nie zur För­de­rung des Auf­baus von Hoch­ge­schwin­dig­keits­net­zen (Breit­band­richt­li­nie - BbR) vom 09.07.2014 den suk­zes­si­ven Auf­bau von hoch­leis­tungs­fä­hi­gen Breit­band­net­zen (Net­ze der nächs­ten Ge­ne­ra­ti­on, NGA-Net­ze) mit Über­tra­gungs­ra­ten von min­des­tens 50 Mbit/s im Down­load und viel hö­he­ren Upload-Ge­schwin­dig­kei­ten als bei Net­zen der Grund­ver­sor­gung in den Ge­bie­ten, in de­nen die­se Net­ze noch nicht vor­han­den sind.

Be­vor För­der­mit­tel ein­ge­setzt wer­den kön­nen, hat die Stadt Traun­stein ge­mäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rah­men der Markter­kun­dung Netz­be­trei­ber zu ei­gen­wirt­schaft­li­chen Aus­bau­plä­nen, zur do­ku­men­tier­ten Ist-Ver­sor­gung und zu ak­tu­el­len In­fra­struk­tu­ren, die noch nicht im In­fra­struk­tur­at­las der BNetzA ein­ge­stellt sind, zu be­fra­gen.

Die Stadt Traun­stein bit­tet da­her, bis spä­tes­tens 20. Mai 2019 zu nach­fol­gen­den Punk­ten Stel­lung zu neh­men: