Förderprogramme

Förderprogramme der Stadt Traunstein für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Nutzung von erneuerbaren Energien und energieeffizientem Bauen und Sanieren
(Beschluss des Ausschusses für Mobilität, Umwelt und Nachhaltigkeit vom 18.11.2020)

Bei der Eindämmung des Klimawandels kommt den Städten eine besondere Verantwortung zu, denn hier werden die meisten Treibhausgase produziert. Durch die Gewährung von Zuschüssen sollen mit den Förderprogrammen „Energieeffizientes Bauen in Traunstein“ und „Solarstromerzeugung, -speicherung und Mieterstrom“ zusätzliche Anreize geschaffen werden, Treibhausgase einzusparen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes und Bayerns beizutragen.

Ziele:

  • Klimaschutz und Energiewende in der Region
  • Energieverbrauch vermeiden
  • Energieeffizienz steigern
  • Erneuerbare Energien regional ausbauen
  • Energetische Optimierung von Altbauten
  • Regionale Wertschöpfung fördern
  • Bewusstsein schaffen für die Energiewende

Förderberechtigt

Förderberechtigt sind Maßnahmen, die an Objekten im Stadtgebiet der Stadt Traunstein durchgeführt werden.

Antragsstellung 

Das Antragsformular ist bei der Stadt Traunstein einzureichen, auch online, per E-Mail oder Fax. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum gestellt werden.

Auszahlung - Klimabonus


Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Investitionskosten gewährt. Besonderheit: Die Stadt Traunstein arbeitet mit dem Klimabonus e. V. und der Regionalwährung Chiemgauer zusammen, um den Klimaschutz mit der Förderung regionaler Wertschöpfung zu verbinden. Nach erfolgreicher Antragstellung werden die Fördermittel daher in der Regionalwährung Chiemgauer ausgezahlt. Weitere Informationen zum Klimabonus unter www.chiemgauer-klimabonus.de.

Weitere Infos dazu unter www.klimabonus.info                                                                             

Kostenlose Energieberatung

Es wird empfohlen, die kostenlose Erstberatung der Energieagentur Südostbayern in Anspruch zu nehmen. Dort wird neben der fachlichen Beratung auch über weiterführende, teilweise geförderte Beratungsangebote (z.B. für Energieeffizienzhäuser) informiert.

Energieagentur Südostbayern GmbH
Landkreise Berchtesgadener Land & Traunstein
Maximilianstraße 33 | 83278 Traunstein
T: 0861 58-7039 | F: 0861 5897038
E: info@energieagentur-suedost.bayern
H: www.energieagentur-suedost.bayern

Förderprogramm - „Energieeffizient Bauen im Gebäudebestand in Traunstein“

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische oder natürliche Personen, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Anwesen sind, auf denen die Maßnahme/n durchgeführt wird/werden soll. Pächter  oder Mieter benötigen die schriftliche Zustimmung des Eigentümers zur Maßnahme.

Was wird gefördert und zu welchen Konditionen?

Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung bei bestehenden Gebäuden (keine Neubauten), die einen nachweislichen Beitrag zur Klimaneutralität der Stadt leisten, und zwar:

  • Dämmmaßnahmen an beheizten Gebäuden aus nachwachsenden (zum Beispiel aus Holzweichfaser, Stroh, Zellulose, Hanf, Lehm) oder zertifizierten (zum Beispiel Blauer Engel, natureplus) Rohstoffen mit 20 Euro pro Quadratmeter gedämmter Fläche und einer maximalen Fördersumme von insgesamt 3.000 Euro.
  • Solarthermie-Anlagen mit 400 Euro (zum Beispiel Warmwasserbereitung), zur Heizungsunterstützung (zum Beispiel mit Pufferspeicher) mit 600 Euro. Ab einer Flächenbelegung von mehr als 10 Quadratmetern wird jeder weitere Quadratmeter mit zusätzlich 50 Euro gefördert bis zu einem Maximalbetrag von 2.000 Euro.
  • Energieeffizienzhaus KfW 55: 5.000 Euro
  • Mikronahwärmenetz mit erneuerbaren Energien: 3.000 Euro pro Bestandsgebäude (maximal 12.000 Euro)

Es gilt die Richtlinie zur Förderung von Energieeffizientem Bauen in Traunstein der Stadt Traunstein.

Link zum Antragsformular

Link zum Flyer

Förderprogramm - „Solarstromerzeugung, -speicherung und Mieterstrom“

Beim Förderprogramm „Solarstrom nutzen“ wurden inzwischen die Richtlinien weiterentwickelt. So werden die Speicher nun höher und gestaffelt gefördert - mit jeweils 1.500 oder 2.000 Euro. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss von 3000 Euro, wenn die Autobatterie nachweislich als Speicher genutzt wird (bidirektionales Laden). Die Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die in 2023 bereitgestellt werden, gewährt. Anträge können folglich so lange gestellt werden, bis die Fördermittel erschöpft sind.

Förderberechtigt sind grundsätzlich nur Maßnahmen, die an Objekten im Stadtgebiet von Traunstein durchgeführt werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische oder natürliche Personen, die Eigentümer/In Pächter/In oder Mieter/In der Anwesen sind, auf denen die Maßnahme/n durchgeführt wird/werden soll. Pächter /In oder Mieter/In benötigen die schriftliche Zustimmung des/der Eigentümers-/In zur Maßnahme.

Was wird gefördert?

• Photovoltaik-Anlagen mit oder ohne Speicher, wenn der Wechselrichter für eine spätere Erweiterung auf einen Batteriespeicher geeignet ist

• Photovoltaik-Mieterstromprojekte ab drei Wohneinheiten (weitere Voraussetzungen sind den Richtlinien zu entnehmen)

• Solarstromspeicher in Kombination mit einer neuen Photovoltaik-Anlage (weitere Voraussetzungen sind den Richtlinien zu entnehmen)

• PV-Anlagen mit installierter Leistung von 3 kWp bis 10 kWp: 500 € pauschal von mehr als 10 kWp: 1.000 € pauschal

• Solarstromspeicher bis 10 kW: 1.500 €, darüber 2.000 €

• Solarstromspeicher bei nachweislicher Nutzung des Elektrofahrzeuges des Fahrzeughalters als Speicher („bidirektionales Laden“): 3.000 €

• Mieterstromprojekte 1.000 € pauschal plus 200 € je installierter kW-Anlagenleistung, max. 5.000 € je Antragsteller

Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurück zahlbarer Zuschuss zu den Investitionskosten gewährt. Gefördert werden Materialkosten und Installationsdienstleistungen von Solarstromanlagen und Solarstromspeichern.

Es gilt die Richtlinie zur Förderung von Solarstromerzeugung, Solarstromspeicherung und Mieterstrom der Stadt Traunstein.

Link zum Antragsformular

Link zum Flyer

Förderprogramm: Einführung eines Mehrweg-Pfandbecher-Systems für Gastronomiebetriebe

Was wird ge­för­dert?

Angesprochen sind die Traunsteiner Gastronomiebetriebe (beispielsweise Bäckereien, Konditoreien, Cafés, Restaurants, Gaststätten).

Die Stadt erstattet die monatliche Systemnutzungsgebühr für ein Mehrweg-System (Becher und Schalen) mit dem Qualitätssiegel  des „Blauen Engels“.*

Entscheidend ist die Einführung oder Nutzung des Mehrweg-Systems in den Jahren 2022 und 2023.

Die Stadt stellt insgesamt 5.000 Euro zur Verfügung.

*Kriterien zum Erhalt des Blauen Engels (UZ210):
(Der Blaue Engel ist seit 1978 das Umweltzeichen der Bundesregierung)

Vermeidung von umwelt- & gesundheitsbelastender Materialien
Vermeidung von Abfall
Hohe Lebensdauer der Mehrwegbecher
Breite Einführung von Mehrwegdeckeln
Becher & Deckel dürfen nicht aus Polycarbonat- oder Melamin-haltigen Kunststoffen bestehen
Becher & Deckel müssen lebensmittelecht & geschmacksneutral sowie hitzebeständig (zw. 0 und 85° C) sein
Sortenreiner Kunststoff, Deckel ohne Stoffe, die werkstoffliches Recyclen Verhindern z.B. Silikon
Lebensdauer von mindestens 500 Spülzyklen

Wer wird ge­för­dert?

An­trags­be­rech­tigt sind alle Betriebe, deren Ladenlokale bzw. Filialen sich im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Traunstein befinden.

Kon­di­tio­nen

Gastronomiebetriebe erhalten bei Abschluss eines Vertrages mit einer Mindestlaufzeit von 1 Jahr die sogenannte „Systemnutzungsgebühr“ für max. 6 Monate (max. 200 Euro) zurückerstattet (wichtig: erstattet wird der Nettobetrag).

Das Angebot können zudem alle Betriebe nutzen, die zum aktuellen Zeitpunkt bereits Partner eines Mehrweg-Systems-Anbieters sind und der Vertragsabschluss nicht länger als 1 Jahr zurückliegt.

Das Angebot kann nur einmal pro Betrieb / Filiale in Anspruch genommen werden.

Die Kostenerstattung erfolgt vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel.

Ihr Ansprechpartner: Stadtmarketing Traunstein GmbH, Hans-Peter Weiß, 0861 2097170 oder 0151 16163401.

Link zu Anbietern von Mehrwegprodukten

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