Vereinsmeldung Stadtverband

Bitte die Übungsleiterabrechnung des Jahres in Kopie beifügen, mit Angabe der Gültigkeitsdauer der Übungsleiterlizenz.
(Vertretungsberechtigter des Vereins)
Maßgeblich für die Mitgliedermeldung ist der 01.01. des folgenden Jahres. Die Meldungen sind bis spätestens 1. März des Folgejahres einzureichen. Verspätete Meldungen können möglicherweise bei der Mittelverteilung durch den Stadtverband der Sportvereine nicht berücksichtigt werden. Der Verein versichert, dass die oben genannten Angaben richtig sind.
Info: Es werden ausschließlich PDF Dateien akzeptiert